- 4384 - 1324. November 13. o. O. Fer. tercia p. b. Mart. Hermann, Hofrichter in Reichenbach, erkennt in dem Streite zwischen dem Abt Konrad von Kamenz und Arnold von Petirswalde über den Zehnten in Habirdorph (Habendorf, Kr. Reichenbach) vom Allod des genannten Arnold, welches einst des Grafen Jerozlaus gewesen war dahin, dass Arnold von allen seinen bebauten Hufen und Aeckern wie seiner Zeit Herr Jerozlaus gleichfalls den Feldzehnten dem Kloster Kamenz giebt mit Ausnahme der Bauernhufen, von welchen nach alter Gewohnheit die decima predialis (vgl. Stenzel in den Jahresberichten der schles. Gesellschaft für vaterländische Kultur vom Jahre 1841 S. 144) entrichtet wird. Arnold erklärt sich damit einverstanden und bekräftigt dies durch sein Siegel, wofür Abt Konrad ihm den bisher rückständig gebliebenen Feldzehnten erlässt. Der Abt und seine Nachfolger sollen, wenn auf diese Zehnten vom Pfarrer von Rosmancha (Rosenbach, Kr. Frankenstein) oder von jemand anderem Anspruch erhoben wird, ihn vor Gericht vertreten. Z.: Henimand von Petirswalde, Arnold Lange, Herr Nikolaus des Ausstellers Kaplan, Bruder Winand Mönch und Bruder Wynand Laienbruder von Heinrichau. Aus dem Or. im Breslauer Staatsarchiv Kamenz 97 a abgedruckt bei Pfotenhauer, Urkunden des Klosters Kamenz (Cod. dipl. Siles. X), S. 97. An Pergamentstreifen hängen das wohl erhaltene Siegel des Arnold von Peterswalde (abgebildet bei Pfotenhauer, Schlesische Siegel B Taf. IX, No. 88) und das halbzerbrochene des Hermann von Reichenbach (abgebildet ebendaselbst Taf. IX, No. 51). Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |